Immobilien Wissen – Immobilienertragssteuer umgehen: Tipps für den Privatverkauf.
Immobilienertragssteuer (ImmoESt) legal sparen: Tipps für den Privatverkauf
Der Verkauf der eigenen Immobilie ist oft ein emotionaler und finanzieller Meilenstein. Doch wenn der Kaufvertrag unterschrieben ist, klopft in Österreich meist das Finanzamt an: Die Immobilienertragssteuer (ImmoESt) wird fällig. Aktuell fallen dabei 30 % auf den erzielten Veräußerungsgewinn an.
Die gute Nachricht: Der Gesetzgeber hat Ausnahmen geschaffen. Wenn Sie die Spielregeln kennen, können Sie die ImmoESt völlig legal umgehen – oder besser gesagt, sich davon befreien lassen. Als Ihr regionaler Immobilienexperte im Wienerwald zeigt KIEGLER Immobilien, wie das funktioniert.
1. Der Klassiker: Die Hauptwohnsitzbefreiung
Die häufigste und wichtigste Möglichkeit, die Steuerpflicht zu umgehen, ist die Hauptwohnsitzbefreiung. Sie greift, wenn die Immobilie der Mittelpunkt Ihrer Lebensinteressen war. Hier unterscheidet das Finanzamt zwei Szenarien:
Die 2-Jahres-Regel:
Sie haben die Immobilie gekauft (oder geerbt/geschenkt bekommen) und von diesem Moment an bis zum Verkauf durchgehend für mindestens zwei Jahre als Hauptwohnsitz genutzt.
Die 5-Jahres-Regel:
Diese Regel greift, wenn Sie innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Verkauf für mindestens fünf Jahre durchgehend Ihren Hauptwohnsitz in der Immobilie hatten. Das ist besonders praktisch, wenn Sie bereits vor ein paar Jahren ausgezogen sind und das Haus zwischenzeitlich vermietet haben.
| Regelung | Voraussetzung | Aufgabe des Wohnsitzes nötig? |
| 2-Jahres-Regel | Mind. 2 Jahre durchgehend ab Anschaffung bis Verkauf | Ja |
| 5-Jahres-Regel | Mind. 5 Jahre durchgehend innerhalb der letzten 10 Jahre | Ja |
Achtung, Stolperfalle: Eine Befreiung wird nur gewährt, wenn Sie den Hauptwohnsitz im Zuge des Verkaufs auch tatsächlich aufgeben (Abmeldung am Meldeamt). Wer einen Teil der verkauften Immobilie weiterhin bewohnt, verliert in der Regel die Befreiung.
2. Für Selberbauer: Die Herstellerbefreiung
Haben Sie Ihr Haus von Grund auf selbst errichtet? Dann greift unter Umständen die Herstellerbefreiung. Sie zahlen keine ImmoESt auf das Gebäude (Achtung: für das Grundstück fällt die Steuer dennoch an!), wenn Sie das finanzielle Baurisiko selbst getragen haben.
Voraussetzung hierbei: Das Haus durfte in den letzten zehn Jahren nicht zur Erzielung von Einkünften (z. B. durch Vermietung) genutzt worden sein.
3. Altvermögen vs. Neuvermögen
Ein entscheidender Faktor bei der Steuerberechnung ist das Kaufdatum Ihrer Immobilie:
- Neuvermögen (Kauf ab dem 31.03.2002): Hier greifen die regulären 30 % auf den tatsächlichen Gewinn (Verkaufspreis minus Anschaffungs- und Nebenkosten).
- Altvermögen (Kauf vor dem 31.03.2002): Hier wird die Steuer pauschaliert berechnet. In den meisten Fällen fallen effektiv nur 4,2 % des gesamten Verkaufspreises an. Eine Hauptwohnsitzbefreiung schlägt aber natürlich auch hier jede Pauschale – dann zahlen Sie gar nichts.
4. Teilweise gewerbliche Nutzung
Haben Sie ein Arbeitszimmer in Ihrem Haus steuerlich abgesetzt oder einen Teil des Gebäudes gewerblich genutzt? Dann gilt die Hauptwohnsitzbefreiung nur für den privat genutzten Teil. Für den gewerblichen Anteil (z. B. 20 % der Fläche) wird die ImmoESt anteilig fällig.
Ihr erfolgreicher Verkauf mit KIEGLER Immobilien
Die steuerliche Situation beim Immobilienverkauf ist oft komplexer, als sie auf den ersten Blick wirkt. Ein kleiner Fehler bei den Meldefristen kann schnell zehntausende Euro kosten.
Hinweis: Dieser Artikel bietet einen ersten Überblick und ersetzt keine verbindliche steuerliche Beratung durch einen Steuerberater oder Notar.
Sie planen den Verkauf Ihrer Immobilie in Eichgraben, im Wienerwald oder in Wien-Umgebung?:
Wir von KIEGLER Immobilien begleiten Sie bei der professionellen Wertermittlung und der Suche nach dem perfekten Käufer und bereiten gemeinsam mit unserem starken Netzwerk aus Notaren und Anwälten eine reibungslose und wirtschaftlich optimale Abwicklung für Sie vor. Als erfahrene Immobilienmakler bieten wir Ihnen professionelle Beratung und sorgen dafür, dass Sie die bestmögliche Lösung für Ihre Situation finden. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, um die nächsten Schritte zu besprechen und gemeinsam eine Lösung zu erarbeiten.
Jetzt kostenlosen Termin vereinbaren unter Tel.: 02773-21100 oder E-Mail an office@immo-immo.at
KIEGLER Immobilien GmbH – Ihr Immobilienpartner für Wien und Wienumgebung berät Sie gerne ausführlich zu allen Bereichen zum Thema Vermietung, Verkauf und Bewertung von Immobilien.
