Immobilienwissen – Die Befreiung von Grundbuch- und Pfandeintragungsgebühr bei privaten Immobilienkäufen!

Die im Nationalrat beschlossen konkreten Kostenbefreiungen zur Belebung der Baukonjunktur

Dazu zählt, dass noch bis zum 1. Juli 2026 vor allem diese Eintragungen für den Käufer befreit werden sollen:

  • Eintragungen in das Grundbuch für den entgeltlichen Eigentumserwerb an Wohnimmobilien und 
  • Eintragungen von Pfandrechten für Kredite, die zum Erwerb oder zur Sanierung solcher Wohnimmobilien dienen, von den Eintragungsgebühren nach dem Gerichtsgebührengesetz  

Die Gebührenbefreiung gilt für alle entgeltlichen Rechtsgeschäfte, die ab dem 1. April 2024 geschlossen werden. Voraussetzung ist, der Antrag trifft nach dem 30.Juni 2024, aber vor dem 1. Juli 2026 beim Grundbuchsgericht ein.  

Hinweis:
Die Gebührenbefreiung fällt nachträglich weg, wenn innerhalb von fünf Jahren nach Eintragung das Eigentumsrecht aufgegeben wird oder das dringende Wohnbedürfnis wegfällt! Als erfahrene Immobilienmakler bieten wir Ihnen professionelle Beratung und sorgen dafür, dass Sie die bestmögliche Lösung für Ihre Situation finden. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, um die nächsten Schritte zu besprechen und gemeinsam eine Lösung zu erarbeiten.

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