Immobilienwissen – Die wichtigsten Inhalte, die in keinem Kaufvertrag fehlen dürfen!

Die zehn wichtigsten Inhalte eines Kaufvertrag und Expertentipps:

1. Angaben zu den Vertragsparteien
Die vollständigen Namen, die Anschrift und das Geburtsdatum von Käufer und Verkäufer müssen im Vertrag enthalten sein.

2. Detaillierte Objektbeschreibung
Die Immobilie soll so genau wie möglich im Vertrag erfasst werden: Dazu gehören die Art der Immobilie, ihre Adresse und Informationen zum Grundbuchstand. Empfehlenswert ist auch die Beschreibung von Zubehör und Inventar.

3. Kaufpreis und Zahlungsweise
Zusätzlich zum festgelegten Kaufpreis sollen die vereinbarten Details zur Zahlungsabwicklung inklusive der Zahlungsfristen vermerkt sein.

4. Mängel
Dem Verkäufer bekannte Mängel werden im Vertrag festgehalten. Er haftet für nicht erwähnte Sach- und Rechtsmängel, die zum Zeitpunkt der Übergabe bereits vorhanden waren. Ein Sachmangel liegt vor, wenn das Objekt sich nicht für die vorgesehene Verwendung eignet. Haben Dritte ein über die kaufvertraglichen Inhalte hinausgehendes Recht an der Immobilie, handelt es sich um einen Rechtsmangel. Von der Gewährleistung ausgenommen sind baujahrtypische Mängel wie zum Beispiel statische Schwachstellen bei Gebäuden aus der Vor- und Nachkriegszeit.

5. Aufsandungserklärung
Durch die sogenannte Aufsandungserklärung willigt der Verkäufer in die Eintragung des Käufers im Grundbuch ein.

6. Rechte, Pflichten und Verbote
Alle Rechte, Pflichten und Verbote, die auf den Käufer der Immobilie übergehen, werden angeführt. Dazu zählen unter anderem Pfand-, Vorverkaufs- und Fruchtgenussrechte sowie Schuldübernahmen, Veräußerungs- und Belastungsverbote.

7. Regelung der treuhänderischen Abwicklung
Die treuhänderische Abwicklung schützt beide Vertragsparteien und beugt wirtschaftlichen Risiken beim Verkauf einer Immobilie vor. Der Kaufpreis wird erst an den Verkäufer überwiesen, wenn alle Bedingungen erfüllt sind. Dazu gehören die Lastenfreistellungen des Grundstücks durch den Verkäufer und die Eintragung des Käufers als neuen Eigentümer im Grundbuch.

8. Vereinbarung zu Gebühren
Beide Vertragsparteien einigen sich, wer anfallende Kosten wie beispielsweise Gebühren für die Beglaubigung oder die Grundbucheintragung übernimmt.

9. Angaben zur Einverleibung
Die Einverleibung ist der Erwerb des Eigentumsrechts durch Eintragung im Grundbuch. Auch wenn der Kauf vereinbart und der Kaufpreis bezahlt ist: Die Immobilie geht erst mit der Eintragung ins Grundbuch in den Besitz des neuen Eigentümers über.

10. Unterzeichnung
Beide Vertragsparteien bestätigen die Gültigkeit des Kaufvertrags durch ihre notariell beglaubigten Unterschriften.

GUT ZU WISSEN:

Kann man vom Immobilienverkauf zurücktreten? Das Widerrufsrecht kann freiwillig im notariellen Kaufvertrag vermerkt werden und ermöglicht es beiden Seiten, innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Sofern kein Widerrufs- oder Rücktrittsrecht vereinbart wurde, kann der Verkäufer in der Regel nur dann vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn der Käufer in Zahlungsverzug gerät.

Expertentipp: Im Kaufvertrag muss der Zeitpunkt festgelegt werden, ab wann der Käufer das Risiko einer zufälligen Zerstörung der Immobilie zu tragen hat. Wenn beispielsweise das Haus nach dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs, aber vor Kaufpreiszahlung und Grundbuchumschreibung abbrennt, hat der Käufer den vereinbarten Kaufpreis dennoch zu zahlen. Der Gefahrenübergang ist also maßgeblich für das Einreichen von Gewährleistungsrechten.
Ist die gekaufte Wohnung noch im Bau, sollte vertraglich eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch festgelegt werden. Damit wird ausgeschlossen, dass die Immobilie erneut verkauft oder belastet wird, noch bevor sie ins Eigentum übergegangen ist.

Expertentipp: Ob der Verkäufer oder der Käufer die Vertragsanfertigung übernimmt, ist rechtlich nicht festgelegt. In jedem Fall ist es ratsam, einen Juristen damit zu beauftragen oder sich zumindest beraten zu lassen. Da Rechtsanwälte die Gegenseite nicht beraten dürfen, spielt es eine Rolle, wer diese Kosten übernimmt.

Tipp für Ihren Erfolg:
Die Kaufvertragsgestaltung gehört zum professionellen Service, bei dem wir mit den auf diesem Gebiet erfahrensten Notaren zusammenarbeiten. So können Sie sicher sein, dass Ihr Immobilienverkauf nicht nur fachlich kompetent, sondern auch rechtlich einwandfrei abgewickelt wird. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, um die nächsten Schritte zu besprechen und die optimale Lösung zu finden.

Jetzt kostenlosen Termin vereinbaren unter Tel.: 02773-21100 oder E-Mail an office@immo-immo.at

KIEGLER Immobilien GmbH – Ihr Immobilienpartner für Wien  und Wien-Umgebung berät Sie gerne ausführlich zu allen Bereichen zum Thema Verkauf, Bewertung und Vermietung von Immobilien.