Immobilienwissen – Welche Steuern und Kosten erwarten mich beim Kauf einer Immobilie oder einem Grundstück?

Zum Kaufpreis hinzu kommen Kaufnebenkosten für den Erwerb einer Immobilie

Die Kaufnebenkosten für den Erwerb einer Immobilie belaufen sich in der Regel auf bis zu etwa 10 Prozent des Kaufpreises.
Die Kosten des Käufers, setzen sich üblicherweise wie folgt zusammen:

Grunderwerbsteuer: Üblicherweise 3,5 Prozent des Kaufpreises. Grunderwerbsteuer fällt allerdings auch bei Erbschaft, Schenkung und Erwerb in der Familie an. Die Berechnungsgrundlage ist dann der sogenannte „Grundstückswert“ und der Steuersatz beträgt hier von 0,5 % bis 3,5 % nach dem Stufentarif.

Grundbuchgebühr: Für die Eintragung des neuen Eigentümers in das Grundbuch fallen 1,1 Prozent des Kaufpreises als Gerichtsgebühr an. Diese Eintragung stellt sicher, dass Sie Eigentümer der von Ihnen erworbenen Immobilie werden. Im Grundbuch werden Informationen über den Eigentümer einer Immobilie, seine Rechte und Pflichten und vieles mehr gespeichert. Dies ist ein entscheidender Schritt, um das Eigentum an der Immobilie auch rechtlich zu übernehmen.

Notarkosten: Für die Kaufvertragserrichtung und die Treuhandschaft werden üblicherweise 1 bis 3 Prozent des Kaufpreises verrechnet, zuzüglich 20 Prozent Umsatzsteuer, je nach der in Anspruch genommenen Dienstleistung. Die Unterschriftsbeglaubigung des Kaufvertrags ist jedenfalls notariatspflichtig. Das Hinzuziehen einer Rechtsanwaltes für Beratungszwecke oder für die Kaufvertragserrichtung können die Kosten des Rechtsgeschäfts weiter erhöhen.

Maklerkosten: Provision maximal 3 Prozent des Kaufpreises zzgl. 20 Prozent Umsatzsteuer, insgesamt also maximal 3,6 Prozent.

Bei Kreditfinanzierung: Kosten für die Eintragung eines Pfandrechts: 1,2 Prozent des Pfandbetrags (der Hypothek).

Experten-Info: Die Grundsteuer muss auch beim Verkauf von Anteile an einer Immobilien‑GmbH gezahlt werden, nämlich dann, wenn innerhalb von sieben Jahren 75 Prozent der Anteile an der Immobiliengesellschaft auf neue Eigentümer übergehen (Share‑Deal).

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